Die Gesellschaft hat einen oder mehrere Geschäftsführer.
Ist ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, wird die Gesellschaft gemeinschaftlich durch zwei Geschäftsführer oder durch einen Geschäftsführer mit einem Prokuristen vertreten.
Einzelvertretungsbefugnis kann erteilt werden.
Jeder Geschäftsführer kann von den Beschränkungen des § 181 BGB befreit werden, die Gesellschaft bei Rechtsgeschäften mit sich selbst oder mit sich als Vertreter Dritter zu vertreten.
mit der Befugnis die Gesellschaft allein zu vertreten
mit der Befugnis Rechtsgeschäfte mit sich selbst oder als Vertreter Dritter abzuschließen
Gegenstand
Die Einrichtung und Unterhaltung eines Betriebes für Lackierungen und Beschichtungen, damit verwandter Fertigungs- und Dienstleistungsaufgaben, insbesondere Kraftwagen-Lackierung. Die Gesellschaft ist berechtigt, sich an anderen Unternehmen ähnlicher Branchen zu beteiligen.