Die Gesellschaft hat einen oder mehrere Geschäftsführer.
Ist ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, wird die Gesellschaft gemeinschaftlich durch zwei Geschäftsführer oder durch einen Geschäftsführer mit einem Prokuristen vertreten.
Einzelvertretungsbefugnis kann erteilt werden.
Befreiung von den Beschränkungen des § 181 BGB kann erteilt werden.
mit der Befugnis die Gesellschaft allein zu vertreten
mit der Befugnis Rechtsgeschäfte mit sich selbst oder als Vertreter Dritter abzuschließen
Gegenstand
Erbringung von Dienstleistungen aller Art im Rahmen der Gebäudereinigung. Die Gesellschaft kann auch Nebenarbeiten anderer Gewerke ausführen, soweit dies nach der Handwerksordnung zulässig ist. Gegenstand des Unternehmens ist auch die Sanierung und Instandsetzung von Gebäuden, insbesondere nach Brand- und Wasserschäden, und zwar durch von der Gesellschaft zu beauftragende Unternehmer, die zur Ausführung derartiger Arbeiten berechtigt sind.