Die Gesellschaft hat einen oder mehrere Geschäftsführer.
Ist ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, wird die Gesellschaft gemeinschaftlich durch zwei Geschäftsführer oder durch einen Geschäftsführer mit einem Prokuristen vertreten.
Einzelvertretungsbefugnis kann erteilt werden.
Befreiung von den Beschränkungen des § 181 BGB kann erteilt werden.
Die Beratung bei und die Erbringung von Dienstleistungen für das Marketing von Lieferungen und Leistungen jedweder Art, der Betrieb einer Werbeagentur sowie von Tele- und Mediendiensten eingeschlossen, sowie alle damit zusammenhängenden und den Gesellschaftszweck fördernden Geschäfte, soweit sie nicht genehmigungspflichtig sind.