Ist ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, wird die Gesellschaft gemeinschaftlich durch zwei Geschäftsführer oder durch einen Geschäftsführer mit einem Prokuristen vertreten.
Einzelvertretungsbefugnis kann erteilt werden.
Befreiung von den Beschränkungen des § 181 BGB kann erteilt werden.
mit der Befugnis die Gesellschaft allein zu vertreten mit der Befugnis Rechtsgeschäfte mit sich selbst oder als Vertreter Dritter abzuschließen
Gegenstand
Durchführung von Zimmereiarbeiten, der genehmigungsfreie Verleih von Baumaschinen und -gerüsten, der genehmigungsfreie Baustoffhandel, die Immobilien- und Finanzierungsvermittlung sowie die Durchführung von Bauvorhaben als Bauherr im eigenen Namen und für eigene oder fremde Rechnung und als Baubetreuer im fremden Namen und für fremde Rechnung.
Ferner Dienstleistungen an Gebäuden, Maurer- und Beton- arbeiten.