Die Gesellschaft hat einen oder mehrere Geschäftsführer.
Ist ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, wird die Gesellschaft gemeinschaftlich durch zwei Geschäftsführer oder durch einen Geschäftsführer mit einem Prokuristen vertreten.
Einzelvertretungsbefugnis kann erteilt werden.
mit der Befugnis die Gesellschaft allein zu vertreten
mit der Befugnis Rechtsgeschäfte mit sich selbst oder als Vertreter Dritter abzuschließen
Gegenstand
Vermietung und Verwaltung von Wirtschaftsgütern, technischen Geräten, Einrichtungen und Anlagen sowie von Grundstücken und Gebäuden, ebenso eine dazu gehörige Planung. Tätigkeiten, für die eine besondere Genehmigung erforderlich ist, werden nicht ausgeübt. Die Gesellschaft ist berechtigt, sämtliche mit dem Unternehmensgegenstand im Zusammenhang stehenden Dienstleistungen auszuführen. Die Gesellschaft darf andere Unternehmen erwerben, sich an ihnen beteiligen, ihre Geschäfte führen oder sie beraten, soweit dieses dem Gegenstand der Gesellschaft dienlich ist. Sie kann auch Zweigniederlassungen errichten.