Die Gesellschaft hat einen oder mehrere Geschäftsführer.
Ist ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, wird die Gesellschaft gemeinschaftlich durch zwei Geschäftsführer oder durch einen Geschäftsführer mit einem Prokuristen vertreten.
Einzelvertretungsbefugnis kann erteilt werden.
mit der Befugnis die Gesellschaft allein zu vertreten
mit der Befugnis Rechtsgeschäfte mit sich selbst oder als Vertreter Dritter abzuschließen
Gegenstand
Erwerb, Besitz, Bebauung, Veräußerung, Verwaltung, Vermietung und Verpachtung von Grundstücken und Gebäuden. Ferner die Vermietung und Leasing von Sachen und Sachgesamtheiten aller Art soweit diese keiner behördlichen Genehmigung bedürfen. Darüber hinaus kann die Gesellschaft Beratungs- und Finanzierungshilfen und alle Geschäfte betreiben, die geeignet sind, den Geschäftszweck zu fördern.