Ist ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, wird die Gesellschaft gemeinschaftlich durch zwei Geschäftsführer oder durch einen Geschäftsführer mit einem Prokuristen vertreten.
Einzelvertretungsbefugnis kann erteilt werden.
Befreiung von den Beschränkungen des § 181 BGB kann erteilt werden.
mit der Befugnis die Gesellschaft allein zu vertreten mit der Befugnis Rechtsgeschäfte mit sich selbst oder als Vertreter Dritter abzuschließen
Gegenstand
Erwerb und die Verwaltung von Beteiligungen sowie die Übernahme der persönlichen Haftung und der Geschäftsführung bei Handelsgesellschaften, insbesondere die Beteiligung als persönlich haftende geschäftsführende Gesellschafterin an der R & W Automobilmakler GmbH & Co. KG, die das Makeln und das Handeln mit Automobilen sowie das Handeln mit Sachgütern jeglicher Art, soweit eine Genehmigung hierzu nicht erforderlich ist, zum Gegenstand hat. Die Gesellschaft ist berechtigt, weitere gleichartige oder ähnliche Unternehmen zu errichten und/oder bestehende zu erwerben oder sich an diesen zu beteiligen und die Geschäftsführung in einem solchen Unternehmen auszuüben, sowie sämtliche Geschäfte zu betreiben, die geeignet sind, den Zweck und die Unternehmung der Gesellschaft zu fördern. Sie darf Zweigniederlassungen im In- und Ausland errichten.