Die Gesellschaft hat einen oder mehrere Geschäftsführer.
Ist ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, wird die Gesellschaft gemeinschaftlich durch zwei Geschäftsführer oder durch einen Geschäftsführer mit einem Prokuristen vertreten.
Einzelvertretungsbefugnis kann erteilt werden.
Durch Gesellschafterbeschluß kann ein Geschäftsführer von den Beschränkungen des § 181 BGB befreit werden.
mit der Befugnis die Gesellschaft allein zu vertreten
mit der Befugnis Rechtsgeschäfte mit sich selbst oder als Vertreter Dritter abzuschließen
Gegenstand
Die Beteiligung an sowie die Geschäftsführung und Vertretung von Kommanditgesellschaften, deren Gesellschaftszweck der Betrieb einer Zimmerei und allen damit im Zusammenhang stehenden Tätigkeiten ist.