Die Gesellschaft hat einen oder mehrere Geschäftsführer.
Ist ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, wird die Gesellschaft gemeinschaftlich durch zwei Geschäftsführer oder durch einen Geschäftsführer mit einem Prokuristen vertreten.
Einzelvertretungsbefugnis kann erteilt werden.
Die Geschäftsführer sind von den Beschränkungen des § 181 BGB befreit.
mit der Befugnis die Gesellschaft allein zu vertreten
mit der Befugnis Rechtsgeschäfte mit sich selbst oder als Vertreter Dritter abzuschließen
Gegenstand
Die Vermittlung und Durchführung von Werbemaßnahmen jeglicher Art, insbesondere durch den Vertrieb von Prospekten, Warenproben und Drucksachen und verschiedene Arten von Dienstleistungen auf dem Gebiet der Werbung im Bereich Verkaufsförderung, sowie die Kommissionierung, die Lagerung und der Versand von unterschiedlichen Werbematerialien.