| Eintragungstext | | Text | Der Vorstand ist durch weiteren Beschluss der Hauptversammlung vom 01.07.2005 ermächtigt, mit Zustimmung des Aufsichtsrates das Grundkapital bis zum 30.06.2010 durch Ausgabe von auf den Inhaber lautenden Stückaktien gegen Bar- oder Sacheinlage einmal oder mehrmals um insgesamt bis zu 2.000.000,- EUR (= 2.000.000 Stückaktien) zu erhöhen, wobei den Aktionären ein Bezugsrecht einzuräumen ist mit bestimmten Einschränkungen, über welche wiederum der Vorstand ermächtigt ist, mit Zustimmung des Aufsichtsrates zu entscheiden.
§ 5 Abs. 4 der Satzung ist entsprechend geändert und neu gefaßt, wobei die möglichen Einschränkungen des gesetzlichen Bezugsrechts der Aktionäre dort im einzelnen festgelegt sind.
Ferner ist der Aufsichtsrat ermächtigt, § 5 Abs. 1 - 3 der Satzung nach vollständiger oder teilweiser Durchführung der Erhöhung des Grundkapitals auch nach Ablauf der Ermächtigungsfrist entsprechend anzupassen. (Genehmigtes Kapital 2005/I) |
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