Die Gesellschaft hat einen oder mehrere Geschäftsführer.
Ist ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, wird die Gesellschaft gemeinschaftlich durch zwei Geschäftsführer oder durch einen Geschäftsführer mit einem Prokuristen vertreten.
Einzelvertretungsbefugnis kann erteilt werden.
Die Befreiung von den Beschränkungen des § 181 BGB kann erteilt werden.
Einzelprokuramit der Befugnis Rechtsgeschäfte mit sich selbst oder als Vertreter Dritter abzuschließen
Gegenstand
Die Beteiligung an Gesellschaften, auch als persönlich haftende Gesellschafterin, die den Einkauf und den Verkauf von Geräten und Materialien aller Art im Bereich der Sanitäts-, Rehabilitations-, Orthopädie- und Medizintechnik sowie die Erbringung von Serviceleistungen auch technischer Art für im vorgenannten Bereich tätige Groß- und Einzelhandelskunden zum Gegenstand haben.