Die Gesellschaft hat einen oder mehrere Geschäftsführer.
Ist ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, wird die Gesellschaft gemeinschaftlich durch zwei Geschäftsführer vertreten.
Einzelvertretungsbefugnis kann erteilt werden.
mit der Befugnis die Gesellschaft allein zu vertreten
mit der Befugnis Rechtsgeschäfte mit sich selbst oder als Vertreter Dritter abzuschließen
Gegenstand
Die Vermittlung, der Verkauf, die Vermietung und Verwaltung von Immobilien sowie der Erwerb von Grundstücken, deren Bebauung, Aufteilung und Weiterveräußerung sowohl auf eigene wie auch auf fremde Rechnung sowie Bauvorhaben auf fremde Rechnung wirtschaftlich vorzubereiten und durchzuführen im Sinne des § 34 c Gewerbeordnung.
Ferner die Beteiligung an anderen Unternehmen aller Rechtsformen, insbesondere als vollhaftende Gesellschafterin an Kommanditgesellschaften.