Die Gesellschaft hat einen oder mehrere Geschäftsführer.
Ist ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, wird die Gesellschaft gemeinschaftlich durch zwei Geschäftsführer oder durch einen Geschäftsführer mit einem Prokuristen vertreten.
Die Gesellschafterversammlung kann die Vertretungsbefugnis der Geschäftsführer abweichend regeln.
mit der Befugnis die Gesellschaft allein zu vertreten solange kein weiterer Geschäftsführer bestellt ist
mit der Befugnis Rechtsgeschäfte mit sich selbst oder als Vertreter Dritter abzuschließen
mit der Befugnis die Gesellschaft allein zu vertreten
mit der Befugnis Rechtsgeschäfte mit sich selbst oder als Vertreter Dritter abzuschließen
Gegenstand
Beteiligung an anderen Unternehmen verschiedenster Unternehmensformen im Bereich IT, Handel und Gewerbe, Übernahme der Geschäftsführung sowie alle Geschäfte, die diesem Zwecke dienen, sowie die Durchführung von Handelsgeschäften oder deren Vermittlung für den Hoch- und Tief-bzw. Innenausbau und die damit zusammenhängenden Dienstleistungen.