Die Gesellschaft hat einen oder mehrere Geschäftsführer.
Ist ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, wird die Gesellschaft gemeinschaftlich durch zwei Geschäftsführer oder durch einen Geschäftsführer mit einem Prokuristen vertreten.
Einzelvertretungsbefugnis kann erteilt werden.
mit der Befugnis die Gesellschaft mit einem anderen Geschäftsführer oder einem Prokuristen zu vertreten
mit der Befugnis Rechtsgeschäfte mit sich selbst oder als Vertreter Dritter abzuschließen
mit der Befugnis die Gesellschaft mit einem anderen Geschäftsführer oder einem Prokuristen zu vertreten
mit der Befugnis Rechtsgeschäfte mit sich selbst oder als Vertreter Dritter abzuschließen
Prokura gemeinsam mit einem Geschäftsführer oder einem weiteren Prokuristenmit der Befugnis Rechtsgeschäfte mit sich oder als Vertreter Dritter abzuschließen
Prokura gemeinsam mit einem Geschäftsführer oder einem weiteren Prokuristenmit der Befugnis Rechtsgeschäfte mit sich selbst oder als Vertreter Dritter abzuschließen
Gegenstand
Der Erwerb, die Verwaltung sowie die Veräußerung von Beteiligungen an anderen Unternehmen sowie der Erwerb, die Verwaltung und Veräußerung von Immobilien. Es werden keine erlaubnispflichtigen Tätigkeiten ausgeübt.