Die Gesellschaft hat einen oder mehrere Geschäftsführer.
Jeder Geschäftsführer vertritt die Gesellschaft allein.
Jeder Geschäftsführer darf Rechtsgeschäfte mit sich selbst oder als Vertreter Dritter abschließen.
Gegenstand
Erwerb und Verkauf sowie Verwaltung von Grundstücken und sämtliche damit im Zusammenhang stehenden Tätigkeiten sowie Hausmeisterservice für Tätigkeiten, die keine wesentlichen Tätigkeiten eines zulassungspflichtigen Handwerks darstellen und einem zulassungsfreien Handwerk bzw. handwerksähnlichen Gewerbe zuzuordnen sind; ausgenommen erlaubnispflichtige Geschäfte