Die Gesellschaft hat einen oder mehrere Geschäftsführer.
Ist ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, wird die Gesellschaft gemeinschaftlich durch zwei Geschäftsführer oder durch einen Geschäftsführer mit einem Prokuristen vertreten.
Einzelvertretungsbefugnis kann erteilt werden.
mit der Befugnis die Gesellschaft allein zu vertreten
mit der Befugnis Rechtsgeschäfte mit sich selbst oder als Vertreter Dritter abzuschließen
Gegenstand
die Förderung des öffentlichen Gesundheitswesens und die Unterstützung hilfsbedürftiger Personen im Sinne von § 53 AO. Der Satzungszweck der Gesellschaft wird verwirklicht insbesondere durch den Betrieb von Krankenhäusern i.S.v. § 67 AO für Psychiatrie und Psychotherapie, für Kinder- und Jugendpsychiatrie- und psychotherapie sowie für Psychosomatik und Psychotherapie in Schleswig-Holstein und den Betrieb eines Instituts für Sexualmedizin und Forensische Psychiatrie und Psychotherapie. Die Gesellschaft stellt gegebenenfalls in Zusammenarbeit mit anderen Trägern die gemeindenahe Vollversorgung der Stadt Kiel und der Stadt Lübeck mit voll- und teilstationären sowie ambulanten Krankenhausleistungen in den Bereichen Psychiatrie, Kinder- und Jugendpsychiatrie, psychotherapeutische Medizin/Psychosomatik im Rahmen der Kankenhaus- und Psychiatrie- planung des Landes Schleswig-Holstein sicher. Zur Erreichung des Gesellschaftszwecks darf die Gesellschaft sich auf allen Gebieten betätigen, die mit dem Gegenstand des Unternehmens in unmittelbarem Zusammenhang stehen. Die Gesellschaft darf sich zur Erfüllung ihrer Aufgaben einer Hilfsperson i.S.d. § 57 Abs. 1 Satz 2 AO bedienen, soweit sie die Aufgaben nicht selbst wahrnimmt.