Die Gesellschaft hat einen oder mehrere Geschäftsführer.
Ist ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, wird die Gesellschaft gemeinschaftlich durch zwei Geschäftsführer oder durch einen Geschäftsführer mit einem Prokuristen vertreten.
Einzelvertretungsbefugnis kann erteilt werden.
Jeder Geschäftsführer kann von den Beschränkungen des § 181 BGB befreit werden, die Gesellschaft bei Rechtsgeschäften mit sich selbst oder mit sich als Vertreter Dritter zu vertreten.
Einzelprokura mit der Befugnis Rechtsgeschäfte mit sich selbst oder als Vertreter Dritter abzuschließen
mit der Befugnis zur Veräußerung und Belastung von Grundstücken
Einzelprokura mit der Befugnis Rechtsgeschäfte mit sich selbst oder als Vertreter Dritter abzuschließen
mit der Befugnis zur Veräußerung und Belastung von Grundstücken
Gegenstand
Der bisher von der Firma TECHNICON Technik mit System Robert Vedder e. K. betriebene Handel mit technischen Geräten aller Art und Konstruktion und Herstellung von Maschinen aller Art, soweit die Geschäfte nicht genehmigungsbedürftig sind.