Die Gesellschaft hat einen oder mehrere Geschäftsführer.
Ist ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, wird die Gesellschaft gemeinschaftlich durch zwei Geschäftsführer oder durch einen Geschäftsführer mit einem Prokuristen vertreten.
Einzelvertretungsbefugnis kann erteilt werden.
mit der Befugnis die Gesellschaft allein zu vertreten
mit der Befugnis Rechtsgeschäfte mit sich selbst oder als Vertreter Dritter abzuschließen
Gegenstand
Verwaltung des eigenen Vermögens; die Beteiligung an Kapitalgesellschaften und Personengesellschaften, auch als persönlich haftende Gesellschafterin, einschließlich der Übernahme der Geschäftsführung. Die Gesellschaft ist weiter berechtigt Planung, Beratung, Entwurf, Begutachtung und Projektkoordination in allen Bereichen des Umweltschutzes, des Bauwesens und der Verfahrenstechnik vorzunehmen.