Die Gesellschaft hat einen oder mehrere Geschäftsführer.
Jeder Geschäftsführer vertritt die Gesellschaft allein.
Bei Bestellung eines weiteren Geschäftsführers kann auch bestimmt werden, dass dieser die Gesellschaft nur mit einem weiteren Geschäftsführer oder mit einem Prokuristen vertreten darf.
mit der Befugnis Rechtsgeschäfte mit sich selbst oder als Vertreter Dritter abzuschließen
Gegenstand
Durchführung von Unternehmensberatung und -sanierung sowie das Training des Personals der zu beratenden Firmen, einschließlich von Unternehmensgründungen.