Der Vorstand besteht aus bis zu drei Personen.
Ist ein Vorstandsmitglied bestellt, so vertritt es die Gesellschaft allein. Sind mehrere Vorstandsmitglieder bestellt, wird die Gesellschaft durch zwei Vorstandsmitglieder oder durch ein Vorstandsmitglied in Gemeinschaft mit einem Prokuristen vertreten.
mit der Befugnis Rechtsgeschäfte als Vertreter Dritter abzuschließen
Gegenstand
Erforschung, Entwicklung, Herstellung und Vermarktung von Substanzen zur biologischen und medizinischen Forschung und Arzneimittel sowie Erbringung von Dienstleistungen auf diesem Gebiet.