Die Gesellschaft hat einen oder mehrere Geschäftsführer.
Ist ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, wird die Gesellschaft gemeinschaftlich durch zwei Geschäftsführer oder durch einen Geschäftsführer mit einem Prokuristen vertreten.
Einzelvertretungsbefugnis kann erteilt werden.
mit der Befugnis die Gesellschaft allein zu vertreten
mit der Befugnis Rechtsgeschäfte mit sich selbst oder als Vertreter Dritter abzuschließen
Gegenstand
Die Pferdezucht und der Pferdehandel, der Handel mit Futtermitteln und Reitsportartikeln, der Betrieb einer Reitschule und einer Pferdepension sowie Dienstleistungen aller Art, soweit diese nicht genehmigungspflichtig sind, insbesondere die Übernahme von Be- und Entladungsarbeiten, Verpackungsarbeiten, das Einlagern von Waren aller Art, der Groß- und Einzelhandel mit Lebensmitteln aller Art und EDV-Dienstleistungen.