Die Gesellschaft hat einen oder mehrere Geschäftsführer.
Jeder Geschäftsführer vertritt die Gesellschaft allein.
Jeder Geschäftsführer darf Rechtsgeschäfte mit sich selbst oder als Vertreter Dritter abschließen.
mit der Befugnis die Gesellschaft allein zu vertreten
mit der Befugnis Rechtsgeschäfte mit sich selbst oder als Vertreter Dritter abzuschließen
Gegenstand
Die Projektierung von Grundstücken zur Bebauung, der Hausbau selbst, die Verwaltung, der An- und Verkauf von Immobilien und die Vermittlung des Abschlusses bzw. der Nachweis der Gelegenheit zum Abschluß von Verträgen über Grundstücke, grundstücksgleiche Rechte, Wohnräume, gewerbliche Räume, Darlehen und Versicherungen usw.. Ferner ist Gegenstand des Unternehmens der Erwerb oder die Beteiligung an ähnlichen Unternehmungen, die Übernahme von Vertretungen sowie die Errichtung von Zweigniederlassungen im In- und Ausland. Die Gesellschaft ist befugt, Geschäfte jeder Art zu tätigen, die dem Gesellschaftszweck zu dienen geeignet sind.