Die Gesellschaft hat einen oder mehrere Geschäftsführer.
Ist ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, wird die Gesellschaft gemeinschaftlich durch zwei Geschäftsführer oder durch einen Geschäftsführer mit einem Prokuristen vertreten.
Einzelvertretungsbefugnis kann erteilt werden.
Geschäftsführer können von den Beschränkungen (§ 181 BGB) befreit werden, Rechtsgeschäfte mit sich selbst oder mit sich als Vertreter Dritter abzuschließen.
mit der Befugnis die Gesellschaft allein zu vertreten
Gegenstand
Handel und der Vertrieb mit EDV-Mobiliar, elektronischen Servermanagementeinheiten, ergonomischen Halterungen für EDV-Systeme, sowie Dienstleistungen, die damit im Zusammenhang stehen.