Die Gesellschaft hat einen oder mehrere Geschäftsführer.
Ist ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, wird die Gesellschaft gemeinschaftlich durch zwei Geschäftsführer oder durch einen Geschäftsführer in Gemeinschaft mit einem Prokuristen vertreten.
Alleinvertretungsbefugnis kann erteilt werden.
Befreiung von den Beschränkungen des § 181 BGB kann erteilt werden.
mit der Befugnis Rechtsgeschäfte als Vertreter Dritter abzuschließen
Gegenstand
Einkauf und Handel von elektrischer Energie, von allen weiteren Energiearten wie z.B. Gas, Öl, Wärme, Dampf und alle verwandten Medien sowie die Übertragung von Rechten dieser Art an andere Unternehmen und damit in Zusammenhang stehende Geschäfte. Die Gesellschaft ist auch berechtigt Zweigniederlassungen zu errichten.