Die Gesellschaft hat einen oder mehrere Geschäftsführer.
Ist ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, wird die Gesellschaft gemeinschaftlich durch zwei Geschäftsführer oder durch einen Geschäftsführer in Gemeinschaft mit einem Prokuristen vertreten.
mit der Befugnis die Gesellschaft mit einem anderen Geschäftsführer zu vertreten
Gegenstand
der Erwerb und die Verwaltung von Beteiligungen sowie die Übernahme der persönlichen Haftung und der Geschäftsführung bei Gesellschaften, die sich mit Fragen und Projekten der internationalen Begegnung, insbesondere der Übernahme und Durchführung und Vorbereitung von Studien- und Begegnungsreisen ins In- und Ausland befassen bzw. Geschäfte durchführt, die diesem Hauptzweck zu dienen geeignet sind.