Die Gesellschaft hat einen oder mehrere Geschäftsführer.
Ist ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, wird die Gesellschaft gemeinschaftlich durch zwei Geschäftsführer vertreten.
Einzelvertretungsbefugnis kann erteilt werden.
mit der Befugnis die Gesellschaft allein zu vertreten
mit der Befugnis Rechtsgeschäfte mit sich selbst oder als Vertreter Dritter abzuschließen
Gegenstand
Die Ausführung aller zum Glaserhandwerk gehörenden Arbeiten und Dienstleistungen sowie der Betrieb einer Kunsthandlung. Die Gesellschaft kann sich an anderen Unternehmen beteiligen und die Geschäftsführung anderer Unternehmen übernehmen.