Die Gesellschaft hat einen oder mehrere Geschäftsführer.
Ist ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, wird die Gesellschaft gemeinschaftlich durch zwei Geschäftsführer oder durch einen Geschäftsführer mit einem Prokuristen vertreten.
Einzelvertretungsbefugnis kann erteilt werden.
Jeder Geschäftsführer darf Rechtsgeschäfte mit sich selbst oder als Vertreter Dritter abschließen.
Einzelprokuramit der Befugnis Rechtsgeschäfte mit sich selbst oder als Vertreter Dritter abzuschließen
Gegenstand
Betrieb von Gaststätten sowie Beteiligung an ebensolchen, Durchführung von Musik- und Kulturveranstaltungen aller Art, Aufstellung von Unterhaltungsautomaten, Betrieb von Filmtheatern, Cateringservice sowie alle Geschäfte, die geeignet sind, dem Gesellschaftszweck zu dienen.