Die Gesellschaft hat einen oder mehrere Geschäftsführer.
Ist ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, wird die Gesellschaft gemeinschaftlich durch zwei Geschäftsführer oder durch einen Geschäftsführer mit einem Prokuristen vertreten.
Einzelvertretungsbefugnis kann erteilt werden.
Jeder Geschäftsführer kann von den Beschränkungen des § 181 BGB befreit werden, die Gesellschaft bei Rechtsgeschäften mit sich selbst oder mit sich als Vertreter Dritter zu vertreten.
Prokura gemeinsam mit einem Geschäftsführer oder einem weiteren Prokuristen
Gegenstand
Erwerb und die Verwaltung von Beteiligungen einschließlich der Übernahme der persönlichen Haftung und Geschäftsführung von Gesellschaften im Bereich der multimedialen Kommunikation. Die Gesellschaft ist insbesondere berechtigt, die persönliche Haftung und Geschäftsführung der REGIOCAST GmbH & Co. Kommanditgesellschaft in Kiel zu übernehmen.