Die Gesellschaft hat einen oder mehrere Geschäftsführer.
Ist ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, wird die Gesellschaft gemeinschaftlich durch zwei Geschäftsführer oder durch einen Geschäftsführer mit einem Prokuristen vertreten.
Einzelvertretungsbefugnis kann erteilt werden.
1. Zweck der Gesellschaft ist die Förderung der Völkerverständigung sowie die Förderung der Erziehung, Volks- und Berufsbildung einschließlich der Studentenhilfe sowie die Förderung der Entwicklungszusammenarbeit. Daneben engagiert sich die Gesellschaft auch im Inland für eine gerechte Gesellschaft, insbesondere durch die Förderung der Hilfe für politisch, rassisch oder religiös Verfolgte und Flüchtlinge.
2. Die Gesellschaft sammelt auch Mittel für die Verwirklichung dieser steuerbegünstigten Zwecke durch andere steuerbegünstigte Körperschaften. Diese anderen Körperschaften können sich auch im Ausland befinden.
3. Die Gesellschaft verfolgt ausschließlich und unmittelbar gemeinnützige Zwecke im Sinne der Vorschriften der Abgabenordnung (AO) und den dort festgelegten steuerbegünstigten Zwecken.
4. Die Gesellschaft verfolgt ihren Zweck durch die Organisation von Austausch- und Begegnungsprogrammen zwischen Bürgern der Bundesrepublik Deutschland und Bürgern ausländischer Staaten sowie durch mit dieser Tätigkeit in unmittelbarem Zusammenhang stehende Aktivitäten. Dazu gehören auch Programme aus dem Bereich der politischen Bildung wie beispielsweise die Vermittlung digitaler Kompetenzen zur Bekämpfung von Hate Speech und Fake News in sozialen Medien.