Die Gesellschaft hat einen oder mehrere Geschäftsführer.
Ist ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein.
Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, wird die Gesellschaft gemeinschaftlich durch zwei Geschäftsführer oder
durch einen Geschäftsführer in Gemeinschaft mit einem Prokuristen vertreten.
Die Geschäftsführer sind bei Geschäften mit den Gesellschaftern oder verbundenen Unternehmen von den Beschränkungen des § 181 BGB befreit.
1. die zentrale Schmutzwasserentsorgung in den Gemeinden Achterwehr, Bredenbek, Felde, Krummwisch, Quarnbek und Westensee.
2. die Planung, der Bau und der Betrieb von technischen Anlagen zur Abwassersammlung und -reinigung einschließlich Fäkalschlammentsorgung sowie die Entsorgung anfallender Reststoffe und verwandte Geschäfte.
Die Fäkalschlammentsorgung erfolgt auch in den Gemeinden Melsdorf und Ottendorf.