Die Gesellschaft hat einen oder mehrere Geschäftsführer.
Ist ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, wird die Gesellschaft gemeinschaftlich durch zwei Geschäftsführer oder durch einen Geschäftsführer mit einem Prokuristen vertreten.
Einzelvertretungsbefugnis kann erteilt werden.
mit der Befugnis die Gesellschaft allein zu vertreten
mit der Befugnis Rechtsgeschäfte mit sich selbst oder als Vertreter Dritter abzuschließen
Gegenstand
Handel mit Fisch und hiermit in unmittelbarer oder mittelbar im Zusammenhang stehenden Erzeugnissen, und zwar sowohl im Bereich des Imports als auch des Exports. Außerdem kann die Gesellschaft alle Geschäfte betreiben, die geeignet sind, den Zweck der Gesellschaft zu fördern. Die Gesellschaft ist berechtigt, gleiche oder ähnliche Unternehmungen zu gründen, bestehende zu erwerben oder sich an solchen zu beteiligen und sämtliche Geschäfte zu betreiben, die geeignet sind, die Tätigkeit der Gesellschaft zu fördern. Die Gesellschaft kann Zweigniederlassungen im In- und Ausland errichten.