mit der Befugnis die Gesellschaft allein zu vertreten
mit der Befugnis Rechtsgeschäfte mit sich selbst oder als Vertreter Dritter abzuschließen
Gegenstand
der An- und Verkauf sowie der Handel mit Brillengestellen, Gläsern, Contactlinsen und sonstigem Optiker-Zubehör, die Erbringung hiermit im Zusammenhang stehender Dienstleistungen. Die Gesellschaft kann sich an anderen Unternehmen mit gleichem oder ähnlichem Unternehmensgegenstand beteiligen und Zweigniederlassungen im Inland und im Ausland errichten. Die Gesellschaft darf Geschäfte jeder Art durchführen, die geeignet sind, den Geschäftszweck zu fördern.