Die Gesellschaft hat einen oder mehrere Geschäftsführer.
Ist ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, wird die Gesellschaft gemeinschaftlich durch zwei Geschäftsführer oder durch einen Geschäftsführer in Gemeinschaft mit einem Prokuristen vertreten.
Alleinvertretungsbefugnis kann erteilt werden.
Die Geschäftsführer können von den Beschränkungen des § 181 BGB befreit werden.
die Herstellung von Zahnprothesen, die Durchführung aller damit verbundenen Geschäfte und der Handel mit Dentalmaterialien und -bedarfsartikeln. Die Gesellschaft ist befugt, sich an anderen Unternehmen mit gleichem oder ähnlichem Gegenstand zu beteiligen, solche zu übernehmen und ihre Geschäfte zu führen, sowie Zweigniederlassungen zu errichten.