Die Gesellschaft hat einen oder mehrere Geschäftsführer.
Ist ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, wird die Gesellschaft gemeinschaftlich durch zwei Geschäftsführer oder durch einen Geschäftsführer in Gemeinschaft mit einem Prokuristen vertreten.
Alleinvertretungsbefugnis kann erteilt werden.
Jeder Geschäftsführer darf Rechtsgeschäfte mit sich selbst oder als Vertreter Dritter abschließen.
mit der Befugnis die Gesellschaft mit einem anderen Geschäftsführer oder einem Prokuristen zu vertreten
Gegenstand
die Verwaltung von Betrieben, die Beteiligung an Großhandelsgesellschaften, die Handelsgeschäfte im Groß-und Einzelhandel jeder Art betreiben, der Erwerb und die Verwaltung eigener Immobilien sowie alle damit zusammenhängenden Rechtsgeschäfte, ferner die Übernahme der Stellung einer persönlich haftenden Gesellschafterin in der CITTI GV-Partner Großhandelsbeteiligungsgesellschaft mbH & Co. Kommanditgesellschaft sowie die Verwaltung eigenen Vermögens.