mit der Befugnis die Gesellschaft allein zu vertreten
mit der Befugnis Rechtsgeschäfte mit sich selbst oder als Vertreter Dritter abzuschließen
Gegenstand
Die Planung, die Herstellung und der Vertrieb von Behältern, Apparaten, Maschinen und industriellen Anlagen aller Art, insbesondere auch Förderanlagen, ferner alle damit zusammenhängenden und den Gesellschaftszweck fördernden Geschäfte. Die Gesellschaft kann sich an Unternehmen gleicher Art beteiligen, auch die persönliche Haftung und/oder die Geschäftsführung anderer Gesellschaften übernehmen. Die Errichtung von Zweigniederlassungen im In- und Ausland ist zulässig.