Die Gesellschaft hat einen oder mehrere Geschäftsführer.
Ist ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, wird die Gesellschaft gemeinschaftlich durch zwei Geschäftsführer oder durch einen Geschäftsführer in Gemeinschaft mit einem Prokuristen vertreten.
Alleinvertretungsbefugnis kann erteilt werden.
Die Befugnis, dass ein Geschäftsführer Rechtsgeschäfte mit sich selbst oder als Vertreter Dritter abschließen darf, kann erteilt werden.
mit der Befugnis die Gesellschaft allein zu vertreten
Gegenstand
Übernahme der persönlichen Haftung und Geschäftsführung bei der Dr. Kersig Wohnungsbaugesellschaft mbH & Co. KG, deren Gegenstand der Bau und die Bewirtschaftung, Vermietung und Verpachtung von Wohn- und Gewerbegrundstücken und von Gesellschaftsanteilen, deren Unternehmensgegenstand eine ähnliche Zielrichtung hat, ist und deren Gesellschaftszweck auch den Erwerb weiterer Immobilien und Gesellschaftsanteile zum Gegenstand hat