Ist ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, wird die Gesellschaft gemeinschaftlich durch zwei Geschäftsführer oder durch einen Geschäftsführer in Gemeinschaft mit einem Prokuristen vertreten.
mit der Befugnis die Gesellschaft allein zu vertreten
mit der Befugnis Rechtsgeschäfte mit sich selbst oder als Vertreter Dritter abzuschließen
Gegenstand
der Erwerb, die Verwertung, die Vermietung und Verwaltung von Immobilien. Die Gesellschaft kann sich an anderen Unternehmen mit gleichem Gegenstand beteiligen und auch solche erwerben, sowie Zweigniederlassungen errichten und persönlich haftende Gesellschafterin von Kommanditgesellschaften mit ähnlichem Firmengegenstand werden.