Die Gesellschaft hat einen oder mehrere Geschäftsführer.
Ist ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, wird die Gesellschaft gemeinschaftlich durch zwei Geschäftsführer oder durch einen Geschäftsführer in Gemeinschaft mit einem Prokuristen vertreten.
Alleinvertretungsbefugnis kann erteilt werden.
mit der Befugnis die Gesellschaft allein zu vertreten mit der Befugnis Rechtsgeschäfte mit sich selbst oder als Vertreter Dritter abzuschließen
Gegenstand
Ankauf, Verkauf und Verwaltung jeweils eigener Immobilien, Planung, Konzeptionierung und Errichtung eigener Immobilien sowie die Durchführung von Baumaßnahmen aller Art, jeweils ohne eigene Handwerkstätigkeit und auf eigene Rechnung, und alle damit im Zusammenhang stehenden Geschäfte.
Die Gesellschaft kann Zweigniederlassungen errichten und sich anderen Unternehmen der vorstehenden Branchen beteiligen und solche Unternehmen führen.