Ist ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, wird die Gesellschaft gemeinschaftlich durch zwei Geschäftsführer oder durch einen Geschäftsführer in Gemeinschaft mit einem Prokuristen vertreten.
mit der Befugnis die Gesellschaft allein zu vertreten
mit der Befugnis Rechtsgeschäfte mit sich selbst oder als Vertreter Dritter abzuschließen
Gegenstand
Entwicklung und Vertrieb von Soft- und Hardware, Angebot von Dienstleistungen der elektronischen Datenverarbeitung sowie Beratung und Schulung von Datenverarbeitungsanwendern, Herstellung und Vertrieb von Druckwerken/-erzeugnissen in Papierform und Digitalform.