Ist ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, wird die Gesellschaft gemeinschaftlich durch zwei Geschäftsführer oder durch einen Geschäftsführer in Gemeinschaft mit einem Prokuristen vertreten.
mit der Befugnis die Gesellschaft allein zu vertreten
mit der Befugnis Rechtsgeschäfte mit sich selbst oder als Vertreter Dritter abzuschließen
Gegenstand
Erstellung von Gutachten insbesondere über Unfallschäden und deren voraussichtliche Kosten zur Behebung sowie alle damit im Zusammenhang stehenden Geschäfte. Darüber hinaus kann die Gesellschaft alle Geschäfte betreiben, die geeignet sind, den Gesellschaftszweck zu fördern. Die Gesellschaft kann sich auch an anderen Unternehmen der gleichen Tätigkeit beteiligen, solche gründen oder erwerben. Die Gesellschaft kann Zweigniederlassungen gründen.