Ist ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, wird die Gesellschaft gemeinschaftlich durch zwei Geschäftsführer oder durch einen Geschäftsführer in Gemeinschaft mit einem Prokuristen vertreten.
Alleinvertretungsbefugnis kann erteilt werden.
mit der Befugnis die Gesellschaft allein zu vertreten
mit der Befugnis Rechtsgeschäfte mit sich selbst oder als Vertreter Dritter abzuschließen
Gegenstand
Der Erwerb, die Bebauung und die Verpachtung von unbebauten und bebauten Grundstücken einschließlich Büro und Geschäftseinrichtungen sowie der Erwerb und die Verpachtung von Baumaschinen und Kraftfahrzeugen aller Art. Darüber hinaus kann die Gesellschaft alle Geschäfte betreiben, die geeignet sind, den Gesellschaftszweck zu fördern. Gegenstand der Gesellschaft ist ferner die Beteiligung an anderen Unternehmen aller Rechtsformen, insbesondere als vollhaftende Gesellschafterin an Kommanditgesellschaften. Die Gesellschaft kann Zweigniederlassungen errichten.