Die Gesellschaft hat einen oder mehrere von den Beschränkungen des § 181 BGB befreite Geschäftsführer.
Ist ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, wird die Gesellschaft gemeinschaftlich durch zwei Geschäftsführer oder durch einen Geschäftsführer mit einem Prokuristen vertreten.
Einzelvertretungsbefugnis kann erteilt werden.
mit der Befugnis die Gesellschaft mit einem anderen Geschäftsführer oder einem Prokuristen zu vertreten
mit der Befugnis Rechtsgeschäfte mit sich selbst oder als Vertreter Dritter abzuschließen
mit der Befugnis die Gesellschaft mit einem anderen Geschäftsführer oder einem Prokuristen zu vertreten
Gegenstand
Durchführung von Veranstaltungen auf eigene und fremde Rechnung und gastronomische Betreuung von Veranstaltungen vorwiegend in Schleswig-Holstein und Betreiben von Veranstaltungshäusern. Die Gesellschaft darf sich an Unternehmen mit gleichen oder ähnlichen Gegenständen direkt oder indirekt beteiligen und solche Unternehmen übernehmen. Die Gesellschaft ist berechtigt, in Kommanditgesellschaften mit gleichem oder ähnlichem Unternehmensgegenstand als Komplementärin einzutreten.