Die Gesellschaft hat höchstens zwei Geschäftsführer. Jeder Geschäftsführer ist einzelvertretungberechtigt und darf die Gesellschaft auch bei Rechtsgeschäften mit sich selbst oder mit sich als Vertreter eines Dritten vertreten.
mit der Befugnis die Gesellschaft allein zu vertreten
mit der Befugnis Rechtsgeschäfte mit sich selbst oder als Vertreter Dritter abzuschließen
Gegenstand
Durchführung von Holzbauarbeiten und Bauarbeiten jeglicher Art, sowie sämtliche Geschäfte, die dem Gesellschaftszweck dienen. Die Gesellschaft darf sich an Unternehmen gleicher oder ähnlicher Art beteiligen, auch Zweigniederlassungen errichten.