Die Gesellschaft hat einen oder mehrere Geschäftsführer.
Ist ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, wird die Gesellschaft gemeinschaftlich durch zwei Geschäftsführer oder durch einen Geschäftsführer in Gemeinschaft mit einem Prokuristen vertreten.
Alleinvertretungsbefugnis kann erteilt werden.
Jeder Geschäftsführer darf Rechtsgeschäfte mit sich selbst oder als Vertreter Dritter abschließen.
Prokura gemeinsam mit einem Geschäftsführer oder einem weiteren Prokuristen
Gegenstand
Die Ausführung von Elektroarbeiten aller Art und der Handel mit dafür erforderlichen Materialien und Geräten. Die Gesellschaft ist berechtigt, sich unmittelbar oder mittelbar an anderen Gesellschaften mit gleichen oder ähnlichen Zwecken zu beteiligen, einschließlich der Beteiligung als persönlich haftende Gesellschafterin an offenen Handels- oder Kommanditgesellschaften und der Übernahme solcher Gesellschaften.