Die Gesellschaft hat einen oder mehrere Geschäftsführer.
Ist ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, wird die Gesellschaft gemeinschaftlich durch zwei Geschäftsführer oder durch einen Geschäftsführer in Gemeinschaft mit einem Prokuristen vertreten.
Jeder Geschäftsführer darf Rechtsgeschäfte mit sich selbst oder als Vertreter Dritter abschließen.
mit der Befugnis die Gesellschaft allein zu vertreten
mit der Befugnis Rechtsgeschäfte mit sich selbst oder als Vertreter Dritter abzuschließen
Gegenstand
Übernahme der Stellung als persönlich haftende Gesellschafterin in der Dr. Hans Kersig Nachf. GmbH & Co. Vermietungs KG, deren Gegenstand ist: der Besitz und die Verwaltung von Grundstücken, der Betrieb von Parkplätzen und Parkhäusern, die Umwandlung angekaufter und im Bestand befindlicher Objekte in Eigentumswohnungen, Baubetreuung von Gewerbeobjekten Geschäftsbesorgung und Dienstleistung für Dritte, Vermarktung des hauseigenen Leitungsnetzes (NE4), Stromverkauf (incl. Betreibung von Stromerzeugungsanlagen)