Die Gesellschaft hat einen oder mehrere Geschäftsführer.
Ist ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, wird die Gesellschaft gemeinschaftlich durch zwei Geschäftsführer vertreten.
Ist ein Geschäftsführer bestellt, darf er Rechtsgeschäfte mit sich selbst oder als Vertreter Dritter abschließen.
mit der Befugnis die Gesellschaft allein zu vertreten
mit der Befugnis Rechtsgeschäfte mit sich selbst oder als Vertreter Dritter abzuschließen
Gegenstand
Die Reparatur von Unfallschäden, die Durchführung von Fahrzeuglackierungen aller Art, die Durchführung von Unterbodenschutz und Hohlraumversiegelung, der Handel mit Gebrauchtfahrzeugen. Die Gesellschaft kann gleichartige oder ähnliche Unternehmungen errichten, erwerben oder sich an solchen beteiligen, sowie sämtliche Geschäfte betreiben, die
geeignet sind, die Unternehmungen der Gesellschaft zu fördern. Die Gesellschaft ist ferner berechtigt, sich als persönlich haftende Gesellschafterin an einer oder mehreren Kommanditgesellschaften zu beteiligen und deren Geschäfte zu führen.