Die Gesellschaft hat einen oder mehrere Geschäftsführer.
Ist ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein.
Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, wird die Gesellschaft gemeinschaftlich durch zwei Geschäftsführer oder
durch einen Geschäftsführer in Gemeinschaft mit einem Prokuristen vertreten.
mit der Befugnis die Gesellschaft allein zu vertreten
mit der Befugnis Rechtsgeschäfte mit sich selbst oder als Vertreter Dritter abzuschließen
Gegenstand
Erbringung von Finanzdienstleistungen, insbesondere die Vermittlung von Versicherungen, die Erstellung von Vermögensstrategien und Vermögenskonzepten, die Prozessoptimierung und Verschlankung im Bereich Kundenakquise B2B und B2C sowie Durchführung von Schulungen im Finanzwesen, Erstellung von Versorgungs-Konzeptlösungen, Präsentationen und Verkaufstraining, das Coaching und die Beratung in diesem Bereich im In- und Ausland und alle damit in Zusammenhang stehenden Geschäfte, auch soweit eine Erlaubnis nach § 34 GewO erforderlich ist; nicht vom Unternehmensgegenstand umfasst sind die Verrichtung und Ausübung erlaubnispflichtiger Geschäfte und Tätigkeiten nach dem Kreditwesengesetz (KWG).