Die Gesellschaft hat einen oder mehrere Geschäftsführer.
Jeder Geschäftsführer vertritt die Gesellschaft allein.
Jeder Geschäftsführer darf Rechtsgeschäfte mit sich selbst oder als Vertreter Dritter abschließen.
Gegenstand
das Halten und die Verwaltung von Beteiligungen an anderen Unternehmen, sowie die Tätigkeit als geschäftsleitende Holdinggesellschaft und das Erbringen von hiermit im Zusammenhang stehenden Dienstleistungen, insbesondere Einkauf und Erbringung von Dienstleistungen für mittelbare und unmittelbare Tochterunternehmen der Gesellschaft zur Förderung ihrer Unternehmensgegenstände, mit Ausnahme der Erbringung von erlaubnispflichtigen Rechtsberatungs-, Steuerberatungs- oder Finanzdienstleistungen