Die Gesellschaft hat einen oder mehrere Geschäftsführer.
Ist ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, wird die Gesellschaft gemeinschaftlich durch zwei Geschäftsführer oder durch einen Geschäftsführer in Gemeinschaft mit einem Prokuristen vertreten.
mit der Befugnis die Gesellschaft allein zu vertreten
mit der Befugnis Rechtsgeschäfte mit sich selbst oder als Vertreter Dritter abzuschließen
Gegenstand
der Betrieb von gastronomischen Einrichtungen, Organisation und Durchführung von Veranstaltungen, Handel mit Waren aller Art, insbesondere Merchandise, Lebensmittel und Gastronomiebedarf, sowie Erbringung von Dienstleistungen und Beratungsleistungen in den vorgenannten und angrenzenden Bereichen