Ist ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, wird die Gesellschaft durch sämtliche Geschäftsführer gemeinsam vertreten.
mit der Befugnis Rechtsgeschäfte mit sich selbst oder als Vertreter Dritter abzuschließen
Gegenstand
Entwicklung, Betrieb, Vermarktung und Beteiligung an digitalen Produkten, Plattformen, mobilen und webbasierten Anwendungen, Softwarelösungen sowie der Einsatz von Künstlicher Intelligenz und datenbasierten Technologien; dies umfasst insbesondere die Entwicklung und den Betrieb von KI-gestützten Empfehlungs- und Analysesystemen, die Erbringung damit verbundener Dienstleistungen, Beratung, Marketing- und E-Commerce-Aktivitäten im In- und Ausland